Oberlandesgericht Hamm, 2013-05-06, 5 RVs 38/13

5 RVs 38/13Tribunal Superior6 de mai. de 2013

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Die ausschließliche Festellung, dass der/die Angeklagte näher bezeichnete Waren "entwendete", trägt die Verurteilung wegen (vollendeten) Diebstahls nicht.

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Oberlandesgericht Hamm — 5 RVs 38/13 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2013-05-06

Aktenzeichen: 5 RVs 38/13

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2013:0506.5RVS38.13.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 5. Strafsenat

Normen: § 242 StGB

Leitsätze

Die ausschließliche Festellung, dass der/die Angeklagte näher bezeichnete Waren "entwendete", trägt die Verurteilung wegen (vollendeten) Diebstahls nicht.

Tenor

Das angefochtene Urteil wird mit den zugrundeliegenden Feststellungen auf-

gehoben.

Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung, auch über die

Kosten des Rechtsmittels, an eine andere kleine Strafkammer des Landge-

richts Essen zurückverwiesen (§ 354 Abs. 2 StPO).

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