I-5 U 98/12•Oberlandesgericht Hamm, 2012-11-22, I-5 U 98/12
Oberlandesgericht Hamm, 2012-11-22, I-5 U 98/12
I-5 U 98/12Tribunal Superior22 de nov. de 2012
Regest
Die generelle Erweiterung einer nach § 912 BGB bestehenden Duldungspflicht um eine sogenannte "Funktionsfläche", die einem Wege- und Fahrrech gleichkommt, ist nicht möglich.
Texto completo
Oberlandesgericht Hamm — I-5 U 98/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-11-22
Aktenzeichen: I-5 U 98/12
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2012:1122.I5U98.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilsenat
Normen: §§ 912, 917 BGB
Leitsätze
Die generelle Erweiterung einer nach § 912 BGB bestehenden Duldungspflicht um eine sogenannte "Funktionsfläche", die einem Wege- und Fahrrech gleichkommt, ist nicht möglich.
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 22.05.2012 verkündete Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Hagen abgeändert:
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger als Gesamtschuldner.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Kläger können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten zuvor Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.
Die Revision wird zugelassen.
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