Oberlandesgericht Hamm, 2012-10-30, I-9 U 5/12

I-9 U 5/12Tribunal Superior30 de out. de 2012

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Zur Haftungsverteilung bei einer Kollision zwischen einem an der Lichtzeichenanlage anfahrenden LKW und einem PKW, der während der vorangegangenen Rotphase sein Fahrzeug nach einem vorgenommenen Fahrstreifenwechsel in eine vor dem LKW vorhandene Lücke gelenkt hat.

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Oberlandesgericht Hamm — I-9 U 5/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-10-30

Aktenzeichen: I-9 U 5/12

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2012:1030.I9U5.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Zivilsenat

Normen: § 17 Abs.1, 2 StVG; §§ 1 Abs. 2, 7 Abs. 5 StVO

Leitsätze

Zur Haftungsverteilung bei einer Kollision zwischen einem an der Lichtzeichenanlage anfahrenden LKW und einem PKW, der während der vorangegangenen Rotphase sein Fahrzeug nach einem vorgenommenen Fahrstreifenwechsel in eine vor dem LKW vorhandene Lücke gelenkt hat.

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das am 18. November 2011 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld teilweise abgeändert.

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 2.499,07 € sowie 229,30 € vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten jeweils nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 24.02.2011 – die Beklagte zu 3) darüber hinaus seit dem 09.02.2011 bis zum 23.02.2011 – zu zahlen.

Die weitergehende Klage bleibt abgewiesen.

Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger 77 % und die Beklagten 23 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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