Oberlandesgericht Hamm, 2012-10-24, I-12 U 58 / 12

I-12 U 58 / 12Tribunal Superior24 de out. de 2012

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Zu den Voraussetzungen, unter denen ein auf Grundstücksentwicklungsmaßnahmen (Erwerb, Erschließung und Vermarktung bestimmter Grundstücke zwecks späterer Wohnbabauung) gerichteter Vertrag vom Projektentwickler aus wichtigem Grund gekündigt werden kann.

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Oberlandesgericht Hamm — I-12 U 58 / 12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-10-24

Aktenzeichen: I-12 U 58 / 12

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2012:1024.I12U58.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 12. Zivilsenat

Normen: BGB § 314 Abs. 1 Satz 2 BGB

Leitsätze

Zu den Voraussetzungen, unter denen ein auf Grundstücksentwicklungsmaßnahmen (Erwerb, Erschließung und Vermarktung bestimmter Grundstücke zwecks späterer Wohnbabauung) gerichteter Vertrag vom Projektentwickler aus wichtigem Grund gekündigt werden kann.

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 09. März 2012 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Siegen wird zurückgewiesen.

Die in zweiter Instanz entstandenen Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Beklagten wird gestattet, die Vollstreckung der Gegenseite durch Sicherheits­leistung in Höhe von 120 % des aufgrund dieses Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, falls nicht die Gegenseite zuvor Sicherheit in Höhe von 120 % des je­weils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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