Oberlandesgericht Hamm, 2012-10-11, I-15 W 265/11

I-15 W 265/11Tribunal Superior11 de out. de 2012

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Zur Wirksamkeit eines notariellen Testaments trotz Hinzuziehung eines dem Mitwirkungsverbot unterliegenden Schreibzeugen.

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Oberlandesgericht Hamm — I-15 W 265/11 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2012-10-11

Aktenzeichen: I-15 W 265/11

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2012:1011.I15W265.11.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 15. Zivilsenat

Normen: BeurkG § 26 Abs. 1 Nr. 2; BeurkG § 27

Leitsätze

Zur Wirksamkeit eines notariellen Testaments trotz Hinzuziehung eines dem Mitwirkungsverbot unterliegenden Schreibzeugen.

Tenor

Die Beschwerde des Beteiligten zu 2) wird zurückgewiesen.

Die Beschwerde des Beteiligten zu 3) wird als unzulässig verworfen.

Die Beteiligten zu 2) und 3) haben die dem Beteiligten zu 1) im Beschwerdeverfahren entstandenen außergerichtlichen Kosten zu erstatten.

Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens wird auf bis zu 20.000,- € festgesetzt.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

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