9 U 64/11•Oberlandesgericht Hamm, 2011-09-06, 9 U 64/11
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Oberlandesgericht Hamm — 9 U 64/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-09-06
Aktenzeichen: 9 U 64/11
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2011:0906.9U64.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 24.03.2011 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Münster abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 15.180,42 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 07.07.2010 sowie außergerichtliche Anwaltskosten in Höhe von 899,40 € zu zahlen.
Die weitergehende Klage wird abgewiesen. Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 1/5 und die Beklagten zu 4/5.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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