Oberlandesgericht Hamm, 2009-06-30, 4 U 54/09

4 U 54/09Tribunal Superior30 de jun. de 2009

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Oberlandesgericht Hamm — 4 U 54/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-06-30

Aktenzeichen: 4 U 54/09

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2009:0630.4U54.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels das am 19. Februar 2009 verkündete Urteil der 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Münster teilweise abgeändert.

Die Beklagte wird unter Androhung eines Ordnungsgeldes von bis 250.000, EUR, ersatzweise Ordnungshaft von bis zu 6 Monaten, verurteilt, es zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs gegenüber Verbrauchern ohne deren Einwilligung mit Telefonanrufen zu werben.

Im Übrigen bleibt die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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