Oberlandesgericht Hamm, 2009-05-19, 28 U 9/09

28 U 9/09Tribunal Superior19 de mai. de 2009

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Oberlandesgericht Hamm — 28 U 9/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-05-19

Aktenzeichen: 28 U 9/09

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2009:0519.28U9.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 28. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 14. November 2008 verkündete Ur-teil der Einzelrichterin der 1. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld - unter Zurückweisung des Rechtsmittels im Übrigen - teilweise abgeändert.

Die Klage bleibt mit dem Hauptantrag abgewiesen.

Auf den Hilfsantrag wird der Beklagte zu 1 verurteilt, an die Klägerin 228.350 €

nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszins-satz seit dem 18. Januar 2009 zu zahlen Zug um Zug gegen Abtretung der Lebensversicherungen bei der M, M3, zu den Verträgen

  • X Versicherungsschein-Nr. #######

  • und X1 Versicherungsschein-Nr. #########

  • sowie X Versicherungsschein-Nr. #######

  • und X1 Versicherungsschein-Nr. ########.

Der weitergehende Hilfsantrag wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz trägt die Klägerin. Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Klägerin zu 1/3 und der Beklagte zu 1 zu 2/3.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Beide Parteien können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des aufgrund des Urteils zu voll-streckenden Betrags abwenden, wenn nicht die jeweils andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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