Oberlandesgericht Hamm, 2009-03-16, I-3 U 155/08

I-3 U 155/08Tribunal Superior16 de mar. de 2009

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Oberlandesgericht Hamm — I-3 U 155/08 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2009-03-16

Aktenzeichen: I-3 U 155/08

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2009:0316.I3U155.08.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Zivilsenat

Tenor

  1. Der Senat weist nach Vorberatung auf Folgendes hin:

Es ist beabsichtigt, die Berufung des Beklagten zu 2) durch einstimmigen Senatsbeschluss gemäß § 522 II 1 ZPO zurückzuweisen.

Die Berufung der Beklagten zu 1) dürfte dagegen aus den nachstehend zu Ziffer 1 dargelegten Gründen erfolgversprechend sein, so dass sich aus Sicht des Senates zur Verfahrensverkürzung anbietet, die Klage gegen die Beklagte zu 1) mit deren Zustimmung zurückzunehmen. Andernfalls wäre insoweit Termin zur mündlichen Verhandlung anzuberaumen.

  1. Die Parteien erhalten Gelegenheit zur Stellungnahme binnen 2 Wochen ab Zustellung dieses Beschlusses - auch zur Erklärung, ob die Klage gegen die Beklagte zu 1) zurückgenommen wird und ob die Beklagte zu 1) einer entsprechenden Klagerücknahme ihre Zustimmung erteilt.

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