Oberlandesgericht Hamm, 2008-06-13, 11 W 77/07

11 W 77/07Tribunal Superior13 de jun. de 2008

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Oberlandesgericht Hamm — 11 W 77/07 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2008-06-13

Aktenzeichen: 11 W 77/07

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2008:0613.11W77.07.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 11. Zivilsenat

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde des Antragstellers vom 05.10.2007 wird der Beschluss der 4. Zivilkammer des Landgerichts Arnsberg vom 12.09.2007 abgeändert.

Dem Antragsteller wird ratenfreie Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt U aus C zu den Bedingungen eines ortsansässigen Anwalts für den Antrag bewilligt, das beklagte Land zu verurteilen, an ihn 2.200,00 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit zu zahlen und ihn von einer Zah-lungsverpflichtung in Höhe von 272,87 € gegenüber seinen Prozessbe-vollmächtigten freizustellen.

Die weitergehende sofortige Beschwerde wird zurückgewiesen.

Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten.

Die Gerichtsgebühr für das Beschwerdeverfahren ist auf die Hälfte zu ermäßigen.

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