Oberlandesgericht Hamm, 2008-05-21, 33 U 24/07

33 U 24/07Tribunal Superior21 de mai. de 2008

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Oberlandesgericht Hamm — 33 U 24/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-05-21

Aktenzeichen: 33 U 24/07

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2008:0521.33U24.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 33. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das am 29. August 2007 verkündete Urteil der 25. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld

-unter Zurückweisung des Rechtsmittels im übrigen- teilweise dahingehend abgeändert, dass die Beklagten verurteilt werden, als Gesamtschuldner an den Kläger 27.591,00 nebst Jahreszinsen hieraus in Höhe von 5 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 21.02.2006 zu zahlen .

Im übrigen bleibt die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits in erster Instanz werden zu 2/3 dem Kläger und zu 1/3 den Beklagten als Gesamtschuldner auferlegt.

Die Kosten der Berufungsinstanz werden zu 1/5 dem Kläger und zu 4/5 den Beklagten als Gesamtschuldner auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagten können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht zuvor von dem Kläger Sicherheit in genannter Höhe geleistet wird.

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