3 U 26/00•Oberlandesgericht Hamm, 2006-02-06, 3 U 26/00
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Oberlandesgericht Hamm — 3 U 26/00 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-02-06
Aktenzeichen: 3 U 26/00
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2006:0206.3U26.00.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das am 09. November 1999 verkündete Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Hagen wird zurückgewiesen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens mit Ausnahme der Kosten der Streithilfe; diese trägt die Streithelferin nach einem Streitwert von 8.347,93 Euro selbst.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Beklagten wird gestattet, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht der Kläger zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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