4 U 59/04•Oberlandesgericht Hamm, 2004-09-14, 4 U 59/04
Oberlandesgericht Hamm, 2004-09-14, 4 U 59/04
4 U 59/04Tribunal Superior14 de set. de 2004
Texto completo
Oberlandesgericht Hamm — 4 U 59/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-09-14
Aktenzeichen: 4 U 59/04
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2004:0914.4U59.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Beklagten gegen das am 6. November 2003 verkündete Urteil der II. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Dortmund wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, daß das Verbot unter dem ersten Spiegelstrich mit dem Satz eingeleitet wird: „Der Schlaf dient dem Organismus dazu, neue Kräfte zu sammeln, sich von den Anstrengungen des Tages zu erholen und durch Belastungen entstandene Gefährdungen zu reparieren. Heilungsprozesse finden in den entsprechenden Schlafphasen statt„;
und desweiteren hinter „fast unglaubliche Therapieerfolge„ „die Intensität vieler umweltbedingter Störzonen ist im Schlafbereich oft besonders stark und die Zeit der Einwirkung besonders lang„;
und am Ende „gesunde Menschen freuen sich über eine Steigerung der Belastbarkeit und des allgemeinen Wohlbefindens und damit über eine Zunahme der Lebensqualität.„
Ferner unter dem fünften Spiegelstrich statt „elektrische„ „magnetische„ Wechselfelder;
und unter dem siebten Spiegelstrich vor „Gefahr„ „Ursache: Synthetikgardinen,
-teppiche, - vorhänge, -tapeten, -kleidung, Schuhe„.
Auf die Berufung des Klägers wird das vorbezeichnete Urteil teilweise abgeändert:
Dem Beklagten wird unter Aufrechterhaltung der Ordnungsmittelandrohung desweiteren untersagt, im geschäfltichen Verkehr für eine „Baubiologische Gesundheitsberatung„ zu werben mit folgenden Aussagen:
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„Erdstrahlen & Elektrosmog können die Ursache sein für Probleme wie:
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Schlafstörungen
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Rückenschmerzen
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Herzrhythmus- und Kreislauf-Störungen
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Depressionen
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Müdigkeit
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Konzentrationsschwäche
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Rheuma
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Blasenschwäche
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Diabetes
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Migräne
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Bettnässen
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Allergien
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Immunschwäche
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Kinderlosigkeit & Impotenz
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Krebs und vieles mehr ...„
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„Symptom-Test
Mit diesem Test erhalten Sie erste Hinweise auf Symptome, die durch Strahlen verursacht sein können.
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Haben Sie einen Radiowecker und/oder Nachttischlampe am Bett?
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Fühlen Sie sich morgens wie gerädert?
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Haben Sie nachts Schweissausbrüche, kalte Füße oder Alpträume?
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Glauben Sie, dass ein natürlicher strahlenfreier Schlafbereich die Voraussetzung für einen guten und erholsamen Schlaf ist?
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Glauben Sie, dass Ihr Körper auf Strahlungen und Umwelteinflüsse reagiert?
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Fühlen Sie sich häufig abgeschlagen, müde und schlapp?
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Leiden Sie unter Schlafstörungen?
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Haben Sie öfter Migräne?
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Ist Ihr Immunsystem geschwächt?
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Leiden Sie unter Rheuma oder Gelenkschmerzen?
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Sind Sie nervös oder depressiv?
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Leiden Sie unter Kopf- und Rückenschmerzen?„
...
„Test-Ergebnis
Sie haben ein oder mehrere Kreuze gesetzt. All den genannten Krankheiten und Problemen liegt meist geopathogene Störzonen im Schlafzimmer zu Grunde. Ein einzelnes der genannten Merkmale reicht schon als Hinweis aus, doch meistens treten verschiedene Merkmale gleichzeitig auf und beeinträchtigen das Schlafen so sehr, dass es Auswirkungen auf den Alltag hat. Dies kann bis zu schwerwiegenden gesundheitlichen Störungen führen. Deshalb raten wir Ihnen, Ihren Schlafplatz untersuchen zu lassen.„,
- „Symptome, die durch einen gestörten Schlafplatz auftreten können:
- Neurologischer Symptomkomplex
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Kopfschmerzen
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Schwindelgefühl
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Gangstörungen
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Lähmungserscheinungen
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Konzentrationsstörungen
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Allgemeine Schwäche
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Müdigkeit
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Ohrgeräusche (Tinnitus)
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Potenzstörungen
- Psychiatrischer Symptomkomplex
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Schlafstörungen
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Innere Unruhe und Nervosität
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Reizbarkeit
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Aggressivität
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Depressive Verstimmungen
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Vegetative Dystonie
- Internistisch-immunologischer Symptomkomplex
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Muskel- und Gelenkschmerzen
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Schmerzen im Bereich der Zähne
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Rheumatische Erkrankungen
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Stoffwechselstörungen
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Herz-Kreislauf-Störungen
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Störungen des Blutdruckes
Ursachen für diese Symptome und Erkrankungen sowie eventuelle Therapierestistenz können technische (Elektrosmog) und natürliche Störfelder (Wasseradern, Gesteinsverwerfung etc.) am Schlafplatz sein.
Voraussetzung für medizinische Therapieerfolge ist ein störungsfreier Schlafplatz.
Dies kann durch entsprechende Messung und Sanierung erreicht werden.„
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Dem Beklagten wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 45.000,- EUR abzuwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in dieser Höhe leistet.
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