6 U 43/00•Oberlandesgericht Hamm, 2001-11-15, 6 U 43/00
Oberlandesgericht Hamm, 2001-11-15, 6 U 43/00
6 U 43/00Tribunal Superior15 de nov. de 2001
Texto completo
Oberlandesgericht Hamm — 6 U 43/00 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2001-11-15
Aktenzeichen: 6 U 43/00
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2001:1115.6U43.00.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird - unter Zurückweisung des Rechtsmittels im übrigen - das am 03. Dezember 1999 verkündete Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Essen abgeändert.
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 215.851,33 DM nebst 6,7 % Zinsen für die Zeit vom 21.01.1995 bis zum 28.02.1999 sowie 4 % Zinsen für die Zeit ab dem 01.03.1999 zu zahlen.
Es wird festgestellt, daß die Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin alle weiteren Schäden aus dem Schadensereignis vom 19.05.1992 zu ersetzen.
Die weitergehende Klage bleibt abgewiesen.
Die Kosten des ersten Rechtszuges werden gegeneinander aufgehoben.
Die Kosten des zweiten Rechtszuges trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Beklagte kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn die Klägerin nicht zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Sicherheit kann auch durch unbedingte und unbefristete Bürgschaft einer deutschen Großbank, Sparkasse oder Genossenschaftsbank erbracht werden.
Beschwer der Beklagten (zugleich Streitwert der Berufung): 230.851,33 DM, davon 15.000,00 DM für den Feststellungsantrag.
Continue sua pesquisa no ChatGPT ou Claude
Conecte o Omnilex para pesquisar o corpus jurídico pelo seu assistente de IA.