Oberlandesgericht Hamm, 1998-03-23, 13 U 187/97

13 U 187/97Tribunal Superior23 de mar. de 1998

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Oberlandesgericht Hamm — 13 U 187/97 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1998-03-23

Aktenzeichen: 13 U 187/97

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1998:0323.13U187.97.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 13. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Beklagten gegen das am 28. August 1997 verkündete Grundurteil der 18. Zivilkammer des Landgerichts Essen wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, daß der Tenor des angefochtenen Urteils wie folgt neu gefaßt wird.

Das Schmerzensgeldbegehren des Klägers ist dem Grunde nach gerechtfertigt.

Es wird festgestellt, daß der Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger sämtliche zukünftigen materiellen und immateriellen Schäden aus dem Vorfall vom 24. April 1996 anläßlich des Fußballspiels der Mannschaft der ... gegen die Mannschaft der Universität ... - Gesamthochschule - in ... zu ersetzen hat, soweit Ansprüche nicht auf Sozialversicherungsträger oder sonstige Dritte übergegangen sind.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Es beschwert den Beklagten in Höhe von 55.000,00 DM.

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