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20 U 19/25•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2025-10-30, 20 U 19/25
20 U 19/25Tribunal Superior30 de out. de 2025
Entscheidungsdatum: 2025-10-30
Aktenzeichen: 20 U 19/25
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2025:1030.20U19.25.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Die Berufung der Beklagten und die Anschlussberufung des Klägers gegen das Urteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 15. Januar 2025 werden zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung des Unterlassungstenors durch Sicherheitsleistung in Höhe von 100.000 € abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet. Im Übrigen kann der jeweilige Vollstreckungsschuldner die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beitreibbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages leistet.
Die Revision wird zugelassen.
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