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12 U 7/24•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2025-07-30, 12 U 7/24
12 U 7/24Tribunal Superior30 de jul. de 2025
Entscheidungsdatum: 2025-07-30
Aktenzeichen: 12 U 7/24
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2025:0730.12U7.24.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Zivilsenat
I.
Das am 20.02.2025 verkündete Versäumnisurteil des Senats wird aufrechterhalten. Es ist im Hinblick auf die Abweisung der Widerklage wirkungslos, nachdem die Beklagte zu 1) die Widerklage in der mündlichen Verhandlung vom 17.07.2025 zurückgenommen hat.
II.
Die weiteren Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagte zu 1) zu 89 % und die Beklagte zu 2) zu 11 %.
III.
Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung aus dem Versäumnisurteil nur gegen Leistung einer Sicherheit iHv 150.000,00 € fortsetzen. Ihm wird nachgelassen, die Vollstreckung der Beklagten aus dem Versäumnisurteil durch Leistung einer Sicherheit iHv 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagten Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leisten.
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