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3 Wx 116/25•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2025-07-24, 3 Wx 116/25
3 Wx 116/25Tribunal Superior24 de jul. de 2025
Entscheidungsdatum: 2025-07-24
Aktenzeichen: 3 Wx 116/25
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2025:0724.3WX116.25.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Zivilsenat
I. Die Beschwerden der Beteiligten zu 1. und zu 2. gegen den Einziehungsbeschluss des Amtsgerichts Viersen vom 12. Juni 2025 werden zurückgewiesen.
II. Die Beteiligten zu 1. und zu 2. haben gesamtschuldnerisch die gerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen und dem Beteiligten zu 3. die ihm in der Beschwerdeinstanz entstandenen notwendigen Aufwendungen zu ersetzen.
III. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
IV. Der Beschwerdewert wird auf 50.000 Euro festgesetzt.
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