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10 U 165/24•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2025-07-24, 10 U 165/24
10 U 165/24Tribunal Superior24 de jul. de 2025
Entscheidungsdatum: 2025-07-24
Aktenzeichen: 10 U 165/24
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2025:0724.10U165.24.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Zivilsenat
Auf die Berufung der Beklagten und der Streithelferin wird das am 20.11.2024 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Kleve – Einzelrichterin – teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits in beiden Instanzen einschließlich der Kosten der Streithelferin trägt die Klägerin.
Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird nachgelassen, die gegen sie gerichtete Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrags abzuwenden, wenn nicht die jeweils vollstreckende Partei zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Die Revision gegen dieses Urteil wird zugelassen.
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