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3 Kart 933/24•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2025-07-09, 3 Kart 933/24
3 Kart 933/24Tribunal Superior9 de jul. de 2025
Entscheidungsdatum: 2025-07-09
Aktenzeichen: 3 Kart 933/24
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2025:0709.3KART933.24.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Kartellsenat
Die Beschlüsse der Bundesnetzagentur vom 30. August 2024 (Az.: … und …) werden aufgehoben und die Bundesnetzagentur verpflichtet, der Beschwerdeführerin auf ihre in der Ausschreibung für Solaranlagen des 1. Segments mit Gebotstermin zum 1. Juli 2024 abgegebenen Gebote mit den Gebotsnummern … einen Zuschlag zu erteilen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen der Beschwerdeführerin trägt die Bundesnetzagentur.
Der Beschwerdewert wird auf ... Euro festgesetzt.
Die Rechtsbeschwerde gegen diesen Beschluss wird zugelassen.
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