Oberlandesgericht Düsseldorf, 2025-06-04, 3 Kart 543/24

3 Kart 543/24Tribunal Superior4 de jun. de 2025

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Regest

Auch bei Schneefallereignissen ist es im Rahmen der Qualitätsregulierung zulässig, anhand eines an konkrete Messwerte anknüpfenden sogenannten 50-Jahres-Kriteriums zwischen den Fallgruppen „höhere Gewalt“ und „atmosphärische Einwirkungen“ zu unterscheiden.

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Oberlandesgericht Düsseldorf — 3 Kart 543/24 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2025-06-04

Aktenzeichen: 3 Kart 543/24

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2025:0604.3KART543.24.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Kartellsenat

Leitsätze

Auch bei Schneefallereignissen ist es im Rahmen der Qualitätsregulierung zulässig, anhand eines an konkrete Messwerte anknüpfenden sogenannten 50-Jahres-Kriteriums zwischen den Fallgruppen „höhere Gewalt“ und „atmosphärische Einwirkungen“ zu unterscheiden.

Tenor

Die Beschwerde gegen den Beschluss der Bundesnetzagentur vom 2. Mai 2024 (…) wird zurückgewiesen.

Die Beschwerdeführerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der zur zweckentsprechenden Erledigung der Angelegenheit notwendigen außergerichtlichen Auslagen der Bundesnetzagentur.

Der Wert des Beschwerdegegenstands wird auf … Euro festgesetzt.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

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