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4 U 115/23•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2025-04-01, 4 U 115/23
4 U 115/23Tribunal Superior1 de abr. de 2025
Entscheidungsdatum: 2025-04-01
Aktenzeichen: 4 U 115/23
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2025:0401.4U115.23.00
Dokumenttyp: Anerkenntnisurteil
Spruchkörper: 4. Zivilsenat
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil der 9a. Zivilkammer des LG Düsseldorf - Einzelrichterin - vom 02.06.2023 teilweise abgeändert und wie folgt gefasst:
Es wird festgestellt, dass die Beklagte aus dem mit der Klägerin geschlossenen Rechtsschutzschutzversicherungsvertrag mit der Versicherungsnummer R-000000 verpflichtet ist, für die außergerichtliche Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen die A.- AG (ex B.-AG) aufgrund des Fahrzeugkaufs vom 21. Dezember 2015 (FIN: 000000) bedingungsgemäßen Deckungsschutz zu gewähren.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen
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