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Verg 33/24•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2025-03-05, Verg 33/24
Verg 33/24Tribunal Superior5 de mar. de 2025
Entscheidungsdatum: 2025-03-05
Aktenzeichen: Verg 33/24
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2025:0305.VERG33.24.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Vergabesenat
Auf die sofortige Beschwerde der Beigeladenen zu 2) wird Beschluss der Vergabekammer Westfalen vom 12.09.2024 (VK 2-23/24) in Ziff. 1 Satz 1 des Tenors (Entscheidung zu Los 4) sowie in Ziff. 4 Satz 1 bis 3 des Tenors (Kostenentscheidung) aufgehoben.
Der Nachprüfungsantrag wird insgesamt zurückgewiesen.
Die Antragstellerin hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen einschließlich der zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung notwendigen Aufwendungen der Beigeladenen zu 2) und der Antragsgegnerin.
Die Antragstellerin hat auch die Kosten des Nachprüfungsverfahrens zu tragen einschließlich der zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung notwendigen Aufwendungen der Beigeladenen zu 2) und der Antragsgegnerin.
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