projetos
5 U 103/23•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2024-12-12, 5 U 103/23
5 U 103/23Tribunal Superior12 de dez. de 2024
Entscheidungsdatum: 2024-12-12
Aktenzeichen: 5 U 103/23
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2024:1212.5U103.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilsenat
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 22.06.2023 verkündete Urteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf – Einzelrichterin – mit dem Az. 10 O 167/16, teilweise abgeändert und unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen insgesamt wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 715.117,72 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 02.06.2016 auf einen Betrag von 532.551,35 Euro sowie auf die restlichen 182.566,37 Euro ab dem 01.12.2018 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu einem Drittel und die Beklagte zu zwei Dritteln.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Den Parteien wird nachgelassen, die Vollstreckung der jeweils anderen Partei durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des insgesamt vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die jeweils vollstreckende Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Conecte o Omnilex para pesquisar o corpus jurídico pelo seu assistente de IA.