Oberlandesgericht Düsseldorf, 2024-05-28, 20 U 120/23

20 U 120/23Tribunal Superior28 de mai. de 2024

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Oberlandesgericht Düsseldorf — 20 U 120/23 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2024-05-28

Aktenzeichen: 20 U 120/23

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2024:0528.20U120.23.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 20. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Antragsgegnerin wird das am 20. September 2023 verkündete Urteil der 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf – Az.: 34 O 92/22 – unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und klarstellend wie folgt neu gefasst:

Die Beschlussverfügung der 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf vom 5. September 2022 wird bestätigt, soweit damit der Antragsgegnerin verboten wurde, innerhalb der Bundesrepublik Deutschland Hosen anzubieten, in den Verkehr zu bringen oder zu den genannten Zwecken zu besitzen und/oder einzuführen oder auszuführen sowie zu bewerben, die mit einer Streifen-Kennzeichnung gemäß nachstehenden Abbildungen versehen sind:

Im Übrigen wird die Beschlussverfügung aufgehoben und der weitergehende Antrag der Antragstellerin vom 29. August 2022 auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurückgewiesen.

Die Kosten des einstweiligen Verfügungsverfahrens einschließlich der Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Antragstellerin zu 70% und die Antragsgegnerin zu 30%.

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