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III-5 St 1/24•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2024-05-08, III-5 St 1/24
III-5 St 1/24Tribunal Superior8 de mai. de 2024
Entscheidungsdatum: 2024-05-08
Aktenzeichen: III-5 St 1/24
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2024:0508.III5ST1.24.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Strafsenat
Die Angeklagte wird wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland in zwei Fällen, davon in einem Fall in Tateinheit mit der Verletzung von Fürsorge- und Erziehungspflichten zu einer
Gesamtfreiheitsstrafe von 1 (einem) Jahr und 9 (neun) Monaten
kostenpflichtig verurteilt.
Die Freiheitsentziehungen im Irak in den Zeiträumen vom 12. Juli 2017 bis einschließlich 19. Juli 2017 und vom 26. Juli 2017 bis einschließlich 15. November 2017 (121 Tage) werden im Maßstab 1:3, die Freiheitsentziehung vom 20. Juli 2017 bis einschließlich 25. Juli 2017 (6 Tage) wird im Maßstab 1:2 und die Freiheitsentziehung vom 16. November 2017 bis einschließlich 15. Februar 2018 (92 Tage) wird im Maßstab 1:4 auf die Freiheitsstrafe angerechnet.
Die Vollstreckung der verhängten Gesamtfreiheitsstrafe ist hierdurch vollständig erledigt.
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