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15 U 43/23•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2024-02-01, 15 U 43/23
15 U 43/23Tribunal Superior1 de fev. de 2024
Entscheidungsdatum: 2024-02-01
Aktenzeichen: 15 U 43/23
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2024:0201.15U43.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
I.
Die Berufung der Klägerinnen gegen das am 04.05.2023 verkündete Teil-Urteil der 4b Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.
II.
Die Klägerinnen haben die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Die Entscheidung über die Kosten des Rechtsstreits in erster Instanz bleibt dem Schlussurteil des Landgerichts vorbehalten.
III.
Dieses Urteil und das Urteil des Landgerichts sind vorläufig vollstreckbar.
Den Klägerinnen wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 30.000,00 € abzuwenden, falls nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
IV.
Die Revision wird nicht zugelassen.
V.
Der Streitwert für die erste Instanz wird auf 316.659,16 € und der Streitwert für die zweite Instanz wird auf 273.659,16 € festgesetzt.
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