Oberlandesgericht Düsseldorf, 2023-12-07, 10 U 61/22

10 U 61/22Tribunal Superior7 de dez. de 2023

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Oberlandesgericht Düsseldorf — 10 U 61/22 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2023-12-07

Aktenzeichen: 10 U 61/22

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2023:1207.10U61.22.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 10. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des Beklagten wird das am 03.03.2022 verkündete Schlussurteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Mönchengladbach unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Der Beklagte wird verurteilt, an die Kläger 14.176,96 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 17.12.2020 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens haben die Kläger zu 83 % und der Beklagte zu 27 % zu tragen. Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Kläger zu 61 % und der Beklagte zu 39 %.

Dieses Urteil und das Urteil des Landgerichts, soweit es aufrechterhalten wird, sind vorläufig vollstreckbar. Jeder Partei wird nachgelassen, die gegen sie gerichtete Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrags abzuwenden, wenn nicht die jeweils vollstreckende Partei zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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