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Verg 3/23•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2023-08-09, Verg 3/23
Verg 3/23Tribunal Superior9 de ago. de 2023
Entscheidungsdatum: 2023-08-09
Aktenzeichen: Verg 3/23
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2023:0809.VERG3.23.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Vergabesenat
Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss der 1. Vergabekammer des Bundes, VK 1-1/23, vom 16. Februar 2023 teilweise abgeändert und festgestellt, dass die Aufhebung der Ausschreibung der Antragsgegnerin nach EU-Bekanntmachung Nr. … rechtswidrig gewesen ist.
Die Antragsgegnerin hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die insoweit notwendigen Auslagen der Antragstellerin zu tragen. Die Amtskosten des Verfahrens vor der Vergabekammer fallen der Antragstellerin und der Antragsgegnerin je zur Hälfte zur Last, ihre notwendigen Auslagen tragen die Verfahrensbeteiligten insoweit selbst.
Der Wert für das Beschwerdeverfahren wird auf bis 110.000,00 Euro festgesetzt.
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