Oberlandesgericht Düsseldorf, 2023-08-09, 3 Kart 43/22

3 Kart 43/22Tribunal Superior9 de ago. de 2023

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Regest

65 Abs. 1 EnWG ermächtigt die Bundesnetzagentur dazu, gegenüber einem Energielieferanten die Rücknahme und Rückabwicklung einer Preiserhöhung anzuordnen, über welche die betroffenen Haushaltskunden nicht gemäß § 41 Abs. 5 Satz 2 EnWG rechtzeitig unterrichtet worden sind.

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Oberlandesgericht Düsseldorf — 3 Kart 43/22 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2023-08-09

Aktenzeichen: 3 Kart 43/22

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2023:0809.3KART43.22.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Kartellsenat

Leitsätze

65 Abs. 1 EnWG ermächtigt die Bundesnetzagentur dazu, gegenüber einem Energielieferanten die Rücknahme und Rückabwicklung einer Preiserhöhung anzuordnen, über welche die betroffenen Haushaltskunden nicht gemäß § 41 Abs. 5 Satz 2 EnWG rechtzeitig unterrichtet worden sind.

Tenor

Die Beschwerde gegen den Beschluss der Bundesnetzagentur vom 31. August 2022 (BK…) wird zurückgewiesen.

Die Beschwerdeführerin trägt die Gerichtskosten und die zur zweckentsprechenden Erledigung der Angelegenheit notwendigen außergerichtlichen Kosten der Bundesnetzagentur.

Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf … Euro festgesetzt.

Die Rechtsbeschwerde gegen diesen Beschluss wird zugelassen.

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