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20 U 65/22•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2023-04-20, 20 U 65/22
20 U 65/22Tribunal Superior20 de abr. de 2023
Entscheidungsdatum: 2023-04-20
Aktenzeichen: 20 U 65/22
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2023:0420.20U65.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil der 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf vom 16. Februar 2022 – Az. 34 O 105/20 – teilweise abgeändert.
Die Beklagte wird über die erstinstanzliche Verurteilung hinaus weiter verurteilt, es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung zu verhängenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000 €, ersatzweise Ordnungshaft, oder einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, zu vollziehen an den Geschäftsführern der Beklagten, zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr für das Mittel „X.“ wie folgt zu werben:
„Ganz natürlich – die sanften Schlafhelfer
Für alle, die sich nach einer sanften Hilfe für einen guten Schlaf sehnen:“
sofern dies geschieht wie in Anlage K 3 ersichtlich.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Dieses und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.
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