Oberlandesgericht Düsseldorf, 2023-03-16, 2 U 85/22

2 U 85/22Tribunal Superior16 de mar. de 2023

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Oberlandesgericht Düsseldorf — 2 U 85/22 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2023-03-16

Aktenzeichen: 2 U 85/22

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2023:0316.2U85.22.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilsenat

Tenor

  • I. Die Berufung gegen das am 24. Mai 2022 verkündete Urteil der 4c Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird mit der Maßgabe zurückgewiesen,

dass der Urteilsausspruch zu Ziffer I. 4. wie folgt geändert wird:

„nur die Beklagte zu 1): die unter 1. bezeichneten Erzeugnisse gegenüber den gewerblichen Abnehmern schriftlich unter Hinweis auf den gerichtlich (Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 16.03.2023) festgestellten patentverletzenden Zustand der Sache und mit der verbindlichen Zusage zurückzurufen, etwaige Entgelte zu erstatten sowie notwendige Verpackungs- und Transportkosten sowie mit der Rückgabe verbundene Zoll- und Lagerkosten zu übernehmen und die Erzeugnisse wieder an sich zu nehmen“

  • II. Die Beklagten haben auch die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
  • III. Dieses Urteil und das Urteil des Landgerichts sind vorläufig vollstreckbar. Die Beklagten dürfen die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 350.000 EUR abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
  • IV. Die Revision wird nicht zugelassen.
  • V. Der Streitwert wird auf 350.000 EUR festgesetzt.

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