Oberlandesgericht Düsseldorf, 2022-11-24, 15 U 51/21

15 U 51/21Tribunal Superior24 de nov. de 2022

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Oberlandesgericht Düsseldorf — 15 U 51/21 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-11-24

Aktenzeichen: 15 U 51/21

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2022:1124.15U51.21.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 15. Zivilsenat

Tenor

I.

Die Berufung der Beklagten und die Anschlussberufung der Klägerin gegen das am 08.07.2021 verkündete Teilurteil der 4a Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf werden zurückgewiesen mit der Maßgabe, dass im Tenor zu I. 1. des Teilurteils des Landgericht im letzten Absatz nach den Wörtern „ob ein bestimmter“ die Wörter „Abnehmer oder“ gestrichen werden.

II.

Von den Kosten des Berufungsverfahrens haben die Klägerin 88 % und die Beklagte 12 % zu tragen.

III.

Dieses Urteil und das Urteil des Landgerichts sind vorläufig vollstreckbar.

Den Parteien wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung wegen ihrer Kosten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zwangsweise durchzusetzenden Betrages abzuwenden, falls nicht die jeweils andere Partei zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

IV.

Die Revision wird nicht zugelassen.

V.

Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 25.000,00 EUR festgesetzt, wovon auf die Berufung der Klägerin 22.000,00 EUR und auf die Anschlussberufung der Beklagten 3.000,00 EUR entfallen.

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