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4 U 112/17•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2022-09-23, 4 U 112/17
4 U 112/17Tribunal Superior23 de set. de 2022
Entscheidungsdatum: 2022-09-23
Aktenzeichen: 4 U 112/17
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2022:0923.4U112.17.00
Dokumenttyp: Teil-Anerkenntnis- und Schlussurteil
Spruchkörper: 4. Zivilsenat
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 10. April 2017 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 9. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf, Az. 9 O 46/15, unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels überwiegend abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin
‑ weitere € 9.066,79 nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus € 9.288,99 vom 13. März 2015 bis zum 7. April 2015 und aus restlichen € 9.066,79 seit dem 8. April 2015 sowie
‑ weitere € 3.220,31 nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus € 4.040,58 vom 17. April bis zum 22. Juni 2015 und aus restlichen € 3.220,31 seit dem 23. Juni 2015
zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz sowie die Kosten des Rechtsstreits zweiter Instanz einschließlich der nach seinem mit Schriftsatz vom 29. Mai 2017 erklärten Beitritt entstandenen außergerichtlichen Kosten des Streithelfers trägt die Beklagte zu 76%; im Übrigen werden die außergerichtlichen Kosten des Streithelfers nicht erstattet. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits erster und zweiter Instanz zu 24%.
Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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