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13 W 31/22•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2022-08-30, 13 W 31/22
13 W 31/22Tribunal Superior30 de ago. de 2022
Entscheidungsdatum: 2022-08-30
Aktenzeichen: 13 W 31/22
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2022:0830.13W31.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 13. Zivilsenat
Auf die sofortige Beschwerde der Beklagten wird die Kostengrundentscheidung im Beschluss der 9. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 1. Juni 2022 (9 O 483/21) dahin abgeändert, dass die Kosten des Rechtsstreits, einschließlich der Kosten des Beschwerdeverfahrens, dem Kläger auferlegt werden.
Die gegen die Streitwertfestsetzung in diesem Beschluss gerichtete Beschwerde der Beklagten wird als unzulässig verworfen.
Der Senat setzt den Gegenstandswert des Rechtsstreits von Amts wegen fest auf bis € 110.000,00.
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