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3 WF 2/22•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2022-06-02, 3 WF 2/22
3 WF 2/22Tribunal Superior2 de jun. de 2022
Entscheidungsdatum: 2022-06-02
Aktenzeichen: 3 WF 2/22
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2022:0602.3WF2.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Senat für Familiensachen
Auf die Beschwerde der Rechtsanwaltskanzlei A. (vormalige Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin) vom 28.12.2021 wird der Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht - Moers vom 23.12.2021 (Az.: 487 F 137/20) teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Der Verfahrenswert für das gerichtliche Verfahren wird festgesetzt auf
7.480,50 €.
Der Gegenstandswert für die anwaltliche Tätigkeit der Rechtsanwaltskanzlei A. wird im Hinblick auf die Terminsgebühr mit
1.496,10 €
festgesetzt.
Im Übrigen wird die Beschwerde der der Rechtsanwaltskanzlei A. als unzulässig verworfen bzw. zurückgewiesen.
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Eine Rechtsbeschwerde gegen diese Entscheidung ist nicht zulässig.
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