Oberlandesgericht Düsseldorf, 2022-04-11, 3 Wx 82/21

3 Wx 82/21Tribunal Superior11 de abr. de 2022

Abrir fonte

Regest

1. Setzen sich kinderlos gebliebene Ehepartner in einem gemeinschaftlichen Testament gegenseitig zu Alleinerben und Verwandte beider Seiten zu Schlusserben ein, sind die letztwilligen Verfügungen in mehrfacher Hinsicht wechselbezüglich. 2. Sofern keine gegenteiligen Anhaltspunkte vorhanden sind, ist die Einsetzung der Schlusserben nicht von vornherein nur insoweit wechselbezüglich, wie Verwandte der vorverstorbenen Ehefrau bedacht worden sind. Wechselbezüglich ist vielmehr a) die Einsetzung der Eheleute zu gegenseitigen Alleinerben, b) ebenso die gegenseitige Erbeinsetzung der Eheleute und die Berufung von eigenen Verwandten zu Schlusserben, c) und schließlich auch die Schlusserbeneinsetzung als solche.

Texto completo

Oberlandesgericht Düsseldorf — 3 Wx 82/21 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2022-04-11

Aktenzeichen: 3 Wx 82/21

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2022:0411.3WX82.21.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Zivilsenat

Normen: §§ 2269, 2270 Abs. 1, 2271 Abs. 2 Satz 1 BGB

Leitsätze

    1. Setzen sich kinderlos gebliebene Ehepartner in einem gemeinschaftlichen Testament gegenseitig zu Alleinerben und Verwandte beider Seiten zu Schlusserben ein, sind die letztwilligen Verfügungen in mehrfacher Hinsicht wechselbezüglich.
    1. Sofern keine gegenteiligen Anhaltspunkte vorhanden sind, ist die Einsetzung der Schlusserben nicht von vornherein nur insoweit wechselbezüglich, wie Verwandte der vorverstorbenen Ehefrau bedacht worden sind.

Wechselbezüglich ist vielmehr

a) die Einsetzung der Eheleute zu gegenseitigen Alleinerben,

b) ebenso die gegenseitige Erbeinsetzung der Eheleute und die Berufung von eigenen Verwandten zu Schlusserben,

c) und schließlich auch die Schlusserbeneinsetzung als solche.

Tenor

  • I. Die Beschwerde des Beteiligten zu 1. gegen den Beschluss des Amtsgerichts Oberhausen vom 10. November 2021 wird zurückgewiesen.

  • II. Der Beteiligte zu 1. hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.

  • III. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

  • IV. Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 10.000 Euro festgesetzt.

Continue sua pesquisa no ChatGPT ou Claude

Conecte o Omnilex para pesquisar o corpus jurídico pelo seu assistente de IA.