Oberlandesgericht Düsseldorf, 2022-03-17, 20 U 243/20

20 U 243/20Tribunal Superior17 de mar. de 2022

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Oberlandesgericht Düsseldorf — 20 U 243/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-03-17

Aktenzeichen: 20 U 243/20

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2022:0317.20U243.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 20. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird unter Zurückweisung ihres weitergehenden Rechtsmittels das am 8. Juli 2020 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal teilweise geändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, die Klägerin von außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 749,43 € gegenüber den klägerischen Prozessbevollmächtigten frei zu stellen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen tragen die Klägerin in Höhe von 75% und die Beklagte in Höhe von 25%.

Dieses Urteil und das landgerichtliche Urteil, soweit es aufrechterhalten worden ist, sind vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin und die Beklagte dürfen die Vollstreckung der jeweils anderen Partei durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die jeweils andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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