Oberlandesgericht Düsseldorf, 2021-12-01, Verg 55/20

Verg 55/20Tribunal Superior1 de dez. de 2021

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Oberlandesgericht Düsseldorf — Verg 55/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-12-01

Aktenzeichen: Verg 55/20

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2021:1201.VERG55.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Vergabesenat

Tenor

  1. Die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerinnen zu … gegen den Beschluss der 1. Vergabekammer des Bundes vom 2. Dezember 2020 (VK 1-92/20) wird zurückgewiesen.

  2. Auf die sofortige Beschwerde Antragsgegnerinnen zu … wird der Beschluss der 1. Vergabekammer des Bundes vom 2. Dezember 2020 (VK 1-92/20) aufgehoben und der Nachprüfungsantrag der Antragstellerin zurückgewiesen, soweit er auf die Gebietslose … bezogen ist.

  3. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung vor dem Senat notwendigen Aufwendungen der Antragstellerin werden den Antragsgegnerinnen zu ... zu 3/4 auferlegt. Die Antragstellerin hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu 1/4 und die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung vor dem Senat notwendigen Aufwendungen der Antragsgegnerinnen zu … insgesamt zu tragen.

Die Kosten des Verfahrens vor der Vergabekammer und die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung dort notwendigen Aufwendungen der Antragstellerin werden den Antragsgegnerinnen zu …zur Hälfte aufzuerlegen; die Kosten des Verfahrens im Übrigen hat die der Antragstellerin zu tragen, die auch den Antragsgegnerinnen zu … ihre notwendigen Auslagen zu 4/10 und den Antragsgegnerinnen zu … ihre notwendigen Auslagen insgesamt zu erstatten hat.

  1. Die Antragsgegnerinnen werden gebeten, binnen zwei Wochen zum Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren vorzutragen.

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