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14 U 78/20•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2021-12-01, 14 U 78/20
14 U 78/20Tribunal Superior1 de dez. de 2021
Entscheidungsdatum: 2021-12-01
Aktenzeichen: 14 U 78/20
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2021:1201.14U78.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 14. Zivilsenat
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 11.03.2020 verkündete Urteil der 13. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf - Einzelrichter - (13 O 322/18) dahingehend abgeändert, dass die Klage insgesamt abgewiesen wird.
Die Kosten des ersten und zweiten Rechtszugs werden dem klagenden Land auferlegt.
Das Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Dem klagenden Land wird gestattet, die Vollstreckung der Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Die Revision wird zugelassen.
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