projetos
2 U 25/20•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2021-03-04, 2 U 25/20
2 U 25/20Tribunal Superior4 de mar. de 2021
Entscheidungsdatum: 2021-03-04
Aktenzeichen: 2 U 25/20
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2021:0304.2U25.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
I. Die Berufung gegen das am 03.07.2020 verkündete Urteil der 4c Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf in der Fassung des Berichtigungsbeschlusses vom 24.07.2020 (Az.: 4c O 25/20) wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass es in Ziffer I. des Tenors statt „in Verkehr zu bringen oder zu besitzen “ heißt „in Verkehr zu bringen oder zu gebrauchen “.
II. Die Verfügungsbeklagte hat auch die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
III. Die weitere Vollziehung der einstweiligen Verfügung ist davon abhängig, dass die Verfügungsklägerin zuvor eine Sicherheit in Höhe von EUR 1.000.000,00 leistet.
IV. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf EUR 1.000.000,00 festgesetzt.
Conecte o Omnilex para pesquisar o corpus jurídico pelo seu assistente de IA.