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Verg 33/20•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2021-03-03, Verg 33/20
Verg 33/20Tribunal Superior3 de mar. de 2021
Entscheidungsdatum: 2021-03-03
Aktenzeichen: Verg 33/20
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2021:0303.VERG33.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Vergabesenat
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich derjenigen der Verfahren nach § 173 Abs. 1 Satz 3 und nach § 176 GWB sowie die Kosten des Verfahrens vor der Vergabekammer sowie die der Antragsgegnerin und der Beigeladenen in diesem Verfahren zur Rechtsverteidigung entstandenen notwendigen Aufwendungen hat die Antragstellerin zu tragen.
Die Hinzuziehung von anwaltlichen Bevollmächtigten im Verfahren vor der Vergabekammer war für die Beigeladene notwendig.
Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf … € festgesetzt.
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