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3 Wx 245/19•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2021-01-20, 3 Wx 245/19
3 Wx 245/19Tribunal Superior20 de jan. de 2021
Entscheidungsdatum: 2021-01-20
Aktenzeichen: 3 Wx 245/19
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2021:0120.3WX245.19.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Zivilsenat
Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 4 und 5 vom 27. Sept. 2019 wird der Beschluss des Nachlassgerichts Krefeld vom 23. Aug. 2019 aufgehoben.
Das Nachlassgericht wird angewiesen, der Beteiligten zu 1 den mit Erbscheinsantrag vom 5. April 2019 beantragten Alleinerbschein zu erteilen.
Die Gerichtskosten des erstinstanzlichen Erbscheinsverfahrens trägt die Beteiligte zu 1.
Die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens tragen die Beteiligten zu 4 und 5.
Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten findet weder im Erbscheinsverfahren noch im Beschwerdeverfahren statt.
Beschwerdewert: bis 100.000 €
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