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4 U 162/18•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2020-08-28, 4 U 162/18
4 U 162/18Tribunal Superior28 de ago. de 2020
Entscheidungsdatum: 2020-08-28
Aktenzeichen: 4 U 162/18
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2020:0828.4U162.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilsenat
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger € 1.183,02 nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 9. Dezember 2016 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz mit Ausnahme der durch die Anrufung des örtlich unzuständigen Gerichts verbundenen Mehrkosten, die allein der Kläger trägt, und die Kosten des Rechtsstreits zweiter Instanz trägt der Kläger zu 78%, der Beklagte zu 22%.
Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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