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2 U 26/19•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2020-06-04, 2 U 26/19
2 U 26/19Tribunal Superior4 de jun. de 2020
Entscheidungsdatum: 2020-06-04
Aktenzeichen: 2 U 26/19
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2020:0604.2U26.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
I. Die Berufung der Klägerin gegen das am 16. Mai 2019 verkündeteUrteil der 4b Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.
II.
Die Klägerin hat auch die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
III.
Dieses Urteil und das Urteil des Landgerichts sind vorläufig vollstreckbar.
Der Klägerin wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Beklagtenwegen ihrer Kosten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils beizutreibenden Betrages abzuwenden, falls nicht die Beklagten zuvorSicherheit in gleicher Höhe leisten.
IV.
Die Revision wird nicht zugelassen.
V.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren und – in Abänderung der imlandgerichtlichen Urteil enthaltenen Wertfestsetzung – der Streitwert für den ersten Rechtszug werden auf jeweils 30.000.000,00 EUR festgesetzt.
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