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U (Kart) 16/19•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2020-06-03, U (Kart) 16/19
U (Kart) 16/19Tribunal Superior3 de jun. de 2020
Entscheidungsdatum: 2020-06-03
Aktenzeichen: U (Kart) 16/19
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2020:0603.U.KART16.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Kartellsenat
I.
Die Berufung der Klägerin gegen das am 3. Dezember 2019 verkündete Urteil der 33. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 33 O 31/18 – wird zurückgewiesen.
II.
Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
III.
Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch die Beklagte gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % der aufgrund dieses Urteils bzw. des angefochtenen Urteils jeweils vollstreckbaren Beträge abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
IV.
Die Revision wird nicht zugelassen.
V.
Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 336.000 € festgesetzt.
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