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3 Wx 237/18•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2020-04-03, 3 Wx 237/18
3 Wx 237/18Tribunal Superior3 de abr. de 2020
Entscheidungsdatum: 2020-04-03
Aktenzeichen: 3 Wx 237/18
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2020:0403.3WX237.18.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Zivilsenat
Auf die Beschwerde des Beteiligten zu 2 wird der Beschluss
des Amtsgerichts Neuss – Nachlassgericht – vom 5. November 2018 geändert.
Der Antrag der Beteiligten zu 1 auf Erteilung eines sie als Alleinerbin ausweisenden Erbscheins wird zurückgewiesen.
Von den erstinstanzlichen Kosten werden die Kosten der Beweisaufnahme den Beteiligten zu 1 und 2 jeweils zur Hälfte auferlegt. Eine Erstattung der außergerichtlichen Kosten findet nicht statt.
Die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens werden den Beteiligten zu 1 und 2 jeweils zur Hälfte auferlegt. Eine Erstattung der außergerichtlichen Kosten findet nicht statt.
Geschäftswert: 150.000,- €
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