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5 U 240/18•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2020-01-30, 5 U 240/18
5 U 240/18Tribunal Superior30 de jan. de 2020
Entscheidungsdatum: 2020-01-30
Aktenzeichen: 5 U 240/18
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2020:0130.5U240.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilsenat
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 9.11.2018 verkündete Urteil der 16. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf, Einzelrichterin, teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Klägerin wird verurteilt, auf die Widerklage an die Beklagte 10.255,- € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 28.10.2014 zu zahlen. Die Klage und die weitergehende Widerklage werden abgewiesen.
Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des nach dem Urteil vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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