Oberlandesgericht Düsseldorf, 2020-01-22, 3 Wx 162/16

3 Wx 162/16Tribunal Superior22 de jan. de 2020

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Regest

BGB §§ 2353; 2354 Abs. 1 Nr. 2 a.F., 2356 Abs. 1 Satz 1, 2 a.F., 2358 Abs. 1, 2 a.F., 2359 a.F.; EGBGB Art. 229, § 36; FamFG § 169 1. Zum Erfordernis des Nachweises der Voraussetzungen eines gesetzlichen Erbrechts der um einen Erbschein nachsuchenden Personen (hier: Geschwisterbeziehung zur Erblasserin) im Falle nicht hinreichender Aussagekraft vorgelegter sowie nicht oder nur mit unverhältnismäßgen Schwierigkeiten zu beschaffender öffentlicher Urkunden durch – hier vom Senat zur Gewinnung der vollen Überzeugung nicht für ausreichend gehaltene - andere Beweismittel. 2. Eine DNA-Ermittlung zur Aufklärung der Verwandschaftsverhältnisse kann im Rahmen des Nachlassverfahrens nicht durchgeführt werden.

Texto completo

Oberlandesgericht Düsseldorf — 3 Wx 162/16 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-01-22

Aktenzeichen: 3 Wx 162/16

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2020:0122.3WX162.16.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Zivilsenat

Leitsätze

BGB §§ 2353; 2354 Abs. 1 Nr. 2 a.F., 2356 Abs. 1 Satz 1, 2 a.F., 2358 Abs. 1, 2 a.F., 2359 a.F.; EGBGB Art. 229, § 36; FamFG § 169

1.

Zum Erfordernis des Nachweises der Voraussetzungen eines gesetzlichen Erbrechts der um einen Erbschein nachsuchenden Personen (hier: Geschwisterbeziehung zur Erblasserin) im Falle nicht hinreichender Aussagekraft vorgelegter sowie nicht oder nur mit unverhältnismäßgen Schwierigkeiten zu beschaffender öffentlicher Urkunden durch – hier vom Senat zur Gewinnung der vollen Überzeugung nicht für ausreichend gehaltene - andere Beweismittel.

2.

Eine DNA-Ermittlung zur Aufklärung der Verwandschaftsverhältnisse kann im Rahmen des Nachlassverfahrens nicht durchgeführt werden.

Tenor

Die Beschwerden werden auf Kosten der Beteiligten zurückgewiesen.

Geschäftswert: 600.000,00 €

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