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I-21 U 34/19•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2020-01-21, I-21 U 34/19
I-21 U 34/19Tribunal Superior21 de jan. de 2020
Leitsatz: Das Gericht kann auch ohne dass sich eine Vertragspartei darauf beruft fest-stellen, dass eine zur Nichtigkeit des Werkvertrages führende Schwarzgeldabrede getroffen worden ist. Die Überzeugung von einer solchen (stillschweigend) zustande gekommene Schwarzgeldvereinbarung kann sich aus der Auswertung schriftlichen Kommunikation zwischen den Parteien (hier: per WhatsApp) ergeben. BGB § 134; SchwarzArbG § 1 Abs. 2 Nr. 2 OLG Düsseldorf, 21. Zivilsenat, Urteil vom 21.01.2020, I - 21 U 34/19
Entscheidungsdatum: 2020-01-21
Aktenzeichen: I-21 U 34/19
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2020:0121.I21U34.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 21. Zivilsenat
Leitsatz:
Das Gericht kann auch ohne dass sich eine Vertragspartei darauf beruft fest-stellen, dass eine zur Nichtigkeit des Werkvertrages führende Schwarzgeldabrede getroffen worden ist. Die Überzeugung von einer solchen (stillschweigend) zustande gekommene Schwarzgeldvereinbarung kann sich aus der Auswertung schriftlichen Kommunikation zwischen den Parteien (hier: per WhatsApp) ergeben.
BGB § 134; SchwarzArbG § 1 Abs. 2 Nr. 2
OLG Düsseldorf, 21. Zivilsenat, Urteil vom 21.01.2020, I - 21 U 34/19
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil der 7. Zivilkammer des Landgerichtswuppertal vom 04.04.2019 wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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